AGB

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1. ALLGEMEINES
1.1 Diese allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen der MPG Optische Werke GmbH (im Folgenden „MPG“) gelten für alle bezüglich dieses Produktkataloges getätigten – auch zukünftige – Bestellungen, Lieferungen und sonstige Leistungen im Geschäftsverhältnis mit unseren Vertragspartnern. Unser Vertragspartner wird nachfolgend „Besteller“ oder „Käufer“ genannt.
1.2 Von diesen Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen abweichende oder ergänzende Regelungen – insbesondere allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen vom Besteller – werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.

2. ANGEBOTE
Unsere Angebote verstehen sich stets freibleibend, es sei denn, sie sind ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet. Eine zu den Angebotsbedingungen erteilte Bestellung gilt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung als angenommen. Wenn der Auftrag nicht gesondert bestätigt wird, gilt die Lieferung der Waren oder die Rechnung, falls diese vor Lieferung der Waren übermittelt wird, als Auftragsbestätigung.

3. NEBENABREDEN
Mündliche Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen haben nur Gültigkeit, wenn diese von uns firmengemäß ausdrücklich schriftlich von den im Firmenbuch eingetragenen und vertretungsbefugten Organen bestätigt werden. Dies gilt auch für alle Vereinbarungen, die unsere Außendienstmitarbeiter für uns treffen.

4. PREISE
4.1 Preise gelten für die Lieferung ab Werk oder Lager und enthalten keine Verpackung, Fracht und Umsatzsteuer. Sämtliche Gebühren, Steuern, Zölle und andere Abgaben sind vom Besteller zu tragen. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet. Es gilt jeweils die aktuell gültige Preisliste. Preisänderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten.
4.2 Als Kaufpreis gilt der auf der Auftragsbestätigung genannte Preis bzw. ohne Auftragsbestätigung der am Tag der Lieferung gültige Listenpreis. Sonderanfertigungen bedingen einen entsprechenden Preisaufschlag und eventuell eine Mindestabnahme- menge und sind gesondert zu vereinbaren. 
4.3. Bei Teillieferungen sind Teilrechnungen stets zulässig. Im Falle der Vereinbarung von Teilzahlungen tritt Terminverlust ein, wenn auch nur eine Teilzahlung unpünktlich oder nicht in voller Höhe erfolgt. Mit Eintritt des Terminverlustes wird der gesamte noch aushaftende Restbetrag sofort zur Zahlung fällig. Bei Terminverlust steht uns das Recht zu, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware ohne Rücktritt vom Kaufvertrag in Verwahrung zu nehmen, bis die gesamte Forderung vollständig samt Nebenkosten abgedeckt ist.

5. LIEFERUNG
5.1 Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, erfolgt die Lieferung EXW (Incoterms 2020). Damit erfolgt der Versand auf Gefahr und auf Rechnung des Bestellers.
5.2 Alle uns erteilten Aufträge erledigen wir in kürzest möglicher Zeit. Angaben zu Lieferfristen oder -terminen gelten nur als Richtwerte und werden von uns nach Möglichkeit eingehalten. Falls wir oder einer unserer Lieferanten von einem Fall höherer Gewalt oder einem Ereignis außerhalb der Kontrolle der MPG oder ihres Lieferanten betroffen ist (beispielsweise Krieg, Terroranschläge, Naturkatastrophen, staatliche Eingriffe oder Verbote, Energie- oder Rohmaterialknappheit, Materialengpässe, Streik, Aussperrung, innere Unruhen, Transportschäden oder Transportverzögerungen und Pandemien), sind wir berechtigt, den genannten Lieferzeitpunkt um die Dauer der Behinderung zu verschieben, wenn wir den Besteller innerhalb von 10 (zehn) Tagen von einem solchen Ereignis schriftlich unterrichten. Somit verlängert sich die Lieferfrist um einen Zeitraum, der die verzögernden Umstände in angemessener Weise berücksichtigt.
5.3 Lieferungen an Augenoptik-Fachgeschäfte erfolgen allein zum Zweck der unmittelbaren Abgabe an Endverbraucher und nicht an Wiederverkäufer. Aus der Belieferung mit bestimmten Warengruppen kann eine Verpflichtung zur Lieferung des gesamten Programms nicht hergeleitet werden.

6. VERSAND, GEFAHRTRAGUNG
Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, erfolgen Versand und Transport auf Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist.
Verzögert sich die Versendung der Lieferung aus Gründen, die beim Besteller liegen, geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs mit Anzeige der Versandbereitschaft an den Besteller über.
Lagerkosten nach Gefahrenübergang trägt der Besteller. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
Kommt der Besteller in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz der uns entstehenden Aufwendungen zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Besteller über.

7. GEWÄHRLEISTUNG
7.1 Sämtliche Beanstandungen wegen mangelhafter oder unvollständiger Lieferung sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware, schriftlich zu rügen. Wird diese Pflicht zur Überprüfung und sofortigen schriftlichen Benachrichtigung nicht eingehalten, so entfallen alle Gewährleistungsansprüche. Im Falle der Gewährleistung sind wir berechtigt, die Art der Gewährleistung (Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Wandlung) selbst zu bestimmen.
7.2 Unsere Haftung für auftretende Mängel an unseren Erzeugnissen ist in jedem Fall begrenzt mit dem Nettobetrag des Lieferwertes. Darüber hinaus ist jede Haftung, außer im Falle von Vorsatz und gemäß Punkt 8. ausgeschlossen.
Im Übrigen gilt Punkt 8 (Allgemeine Haftungsbegrenzung und Verjährung).

8. ALLGEMEINE HAFTUNGSBEGRENZUNG UND VERJÄHRUNG
8.1 Zum Schadenersatz sind wir in allen in Betracht kommenden Fällen nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verpflichtet, sodass unsere Haftung wegen leichter Fahrlässigkeit gänzlich ausgeschlossen ist. Der Besteller hat als Geschädigter das Verschulden des Schädigers bzw. das Vorliegen der groben Fahrlässigkeit zu beweisen. Unsere Haftung im Falle von Schadenersatz bei Vorliegen grober Fahrlässigkeit ist begrenzt mit dem Nettobetrag des Lieferwertes.
8.2 Die vorstehende Bestimmung gilt nicht bei Personenschäden und in Fällen der zwingenden Haftung nach dem Produkthaftpflichtgesetz.
8.3 Insbesondere haftet MPG – egal aus welchem Rechtsgrund – nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und (Mangel-)folge- und Vermögensschäden.
8.4 Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, verjähren vertragliche Ansprüche, die dem Besteller gegen uns aus Anlass oder im Zusammenhang mit der Lieferung der Ware zustehen (z.B. Gewährleistungsansprüche, etc.) innerhalb von 6 Monaten ab Ablieferung der Ware an den Käufer bzw. Schadenersatzansprüche 12 Monate ab Kenntnis des Bestellers von Schaden und Schädiger.

9. ZAHLUNGEN, FÄLLIGKEIT
9.1 Rechnungen sind innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Bei Zahlungen innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto vom Rechnungsbetrag. Bei Zahlungen mittels sofortigem Bankeinzug gewähren wir 3 % Skonto vom Rechnungsbetrag.
9.2 Skonto darf nur unter der Voraussetzung abgezogen werden, dass alle früheren Rechnungen beglichen worden sind. Eine verspätete Zahlung des Käufers wird ungeachtet einer Widmung zuerst auf Kosten, Nebenforderungen, sodann auf Zinsen und erst dann auf Fakturenwert und zwar auf die älteste Rechnung zuerst, angerechnet. Die Annahme diskontfähiger Akzepte behalten wir uns vor. Die Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Schuldners und sind sofort zu bezahlen. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p.a. pro Monat in Rechnung gestellt.
Erfolgt die Bezahlung nicht zum auf der Faktura angeführten Zahlungstermin, werden vereinbarte Mengenrabatte, Preisnachlässe und Preisabschläge nicht berücksichtigt.
9.3 Der Besteller ist nicht zur Zurückbehaltung oder Minderung der Zahlungen aufgrund angeblicher Ansprüche gegen MPG berechtigt.

10. EIGENTUMSVORBEHALT
10.1 Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung sowie der vollständigen Erfüllung aller Nebenforderungen.
10.2 Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Besteller steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen verwendeten Waren.
10.3 Stundet der Besteller seinem Kunden den Kaufpreis, so hat er sich gegenüber diesem das Eigentum an der Vorbehaltsware zu den gleichen Bedingungen vorzubehalten, unter denen wir uns das Eigentum bei Lieferung der Vorbehaltsware vorbehalten haben. Anderenfalls ist der Kunde zur Weiterveräußerung nicht ermächtigt.
10.4 Die aus der Weiterveräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware gegen einen Dritten entstehenden Forderungen tritt der Besteller schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils sicherungshalber an uns ab und wird hierfür die nötigen Publizitätsakte unverzüglich setzen (Schuldnerverständigung oder Buchvermerk); wir erklären bereits jetzt die Annahme dieser Abtretung. Wir sind dazu berechtigt und ermächtigt, die Schuldnerverständigung notfalls auch selbst durchzuführen und die abgetretene Forderung in Anrechnung auf die uns zustehende Vergütung und Nebenforderungen einzuziehen, solange der Besteller uns gegenüber seinen fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Hierfür hat uns der Besteller auf Verlangen Namen und Anschrift des Dritten und die Höhe der an uns abgetretenen Forderungen bekannt zu geben und uns die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen.
10.5 Wird die Vorbehaltsware vom Besteller zusammen mit anderen, nicht von uns gelieferten Waren, zu einem Gesamtpreis veräußert, so erfolgt die Abtretung der Forderung aus der Veräußerung in Höhe des Rechnungswertes unserer jeweils veräußerten Vorbehaltsware.
10.6 Von dritter Seite vorgenommene Pfändungen oder sonstige Zugriffe auf die Vorbehaltsware sind uns unverzüglich anzuzeigen. Alle Interventionskosten gehen zu Lasten des Bestellers, soweit sie von dem Dritten nicht eingezogen werden können.

11. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
11.1 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und uns gilt das Recht der Republik Deutschland unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Weiterverweisungen zu anderen Rechtsordnungen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.2 Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten, wie insbesondere für Lieferung und Zahlung ist das Amtsgericht Flensburg. Wir sind berechtigt, Ansprüche auch am Gerichtsstand des Bestellers geltend zu machen.

12. AUFRECHNUNG
Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.

13. DATENSCHUTZ
Alle personenbezogenen Daten werden nur unter Beachtung der einschlägigen Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechtes erhoben, gespeichert und/ oder verarbeitet. Die Einzelheiten sind in der Datenschutzerklärung enthalten, die separat zur Verfügung gestellt wird.

14. UNGÜLTIGKEIT VON KLAUSELN
Sollte eine Bestimmung dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit aller anderen Geschäftsbestimmungen.
Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen, die gemäß Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.

(Stand: März 2023)